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Bauen und Wohnen

Sie wollen ein Gebäude neu errichten, umbauen, anbauen, anders nutzen! Wer ist für die Genehmigung zuständig, was ist zu tun?

Grundsätzlich obliegt die Genehmigung eines Bauvorhabens in Elz dem Landkreis Limburg – Weilburg als untere Bauaufsichtsbehörde.
Je nach Art des Bauvorhabens und Lage des Baugrund-stückes gibt es jedoch unterschiedliche Genehmigungs-verfahren im Rahmen der hessischen Bauordnung.
Die Gemeinde Elz hat für verschiedene Bereiche Bebau-ungspläne aufgestellt, mit Festsetzungen und Vorgaben, die bei der Planung und Ausführung eines Vorhabens eingehalten werden müssen.

Nur Bauvorhaben, die in diesen sogenannten beplanten Bereichen unter Einhaltung der Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeführt werden, sind bei der Gemeinde einzureichen.

Alle anderen Vorhaben sind über die Bauaufsichtsbehöde, dem Kreisbauamt in Limburg, einzureichen.
Zu diesen Vorhaben gibt die Gemeinde nach Aufforderung durch das Kreisbauamt lediglich eine Stellungnahme ab und erteilt ihre Zustimmung, oder kann das Vorhaben auch ablehnen.
Der Landkreis Limburg – Weilburg hat Mitte 2006 eine Baubroschüre herausgegeben, die viele Informationen für den Bauherrn zur Abwicklung eines Vorhabens beinhaltet.
Diese Broschüre kann bei der Gemeinde Elz oder auch im Landratsamt in Limburg abgeholt werden. Für Besitzer einer schnellen Internetverbindung ist auch der Download der Broschüre (rd. 4 MB, PDF) möglich.
Informationen über die Bebaubarkeit von Grundstücken, deren Erschließung, Festsetzungen von Bebauungsplänen, erforderliche Genehmigungsunterlagen usw. erhält man im Bauamt der Gemeinde. Soweit es möglich ist, werden die Bauherren hier auch beraten.

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