Bauen und Wohnen |
Sie wollen ein Gebäude neu errichten, umbauen, anbauen, anders nutzen! Wer ist für die Genehmigung zuständig, was ist zu tun? Grundsätzlich obliegt die Genehmigung eines Bauvorhabens in Elz dem Landkreis Limburg – Weilburg als untere Bauaufsichtsbehörde. Alle anderen Vorhaben sind über die Bauaufsichtsbehöde, dem Kreisbauamt in Limburg, einzureichen. Zu diesen Vorhaben gibt die Gemeinde nach Aufforderung durch das Kreisbauamt lediglich eine Stellungnahme ab und erteilt ihre Zustimmung, oder kann das Vorhaben auch ablehnen. Der Landkreis Limburg – Weilburg hat Mitte 2006 eine Baubroschüre herausgegeben, die viele Informationen für den Bauherrn zur Abwicklung eines Vorhabens beinhaltet. Diese Broschüre kann bei der Gemeinde Elz oder auch im Landratsamt in Limburg abgeholt werden. Für Besitzer einer schnellen Internetverbindung ist auch der Download der Broschüre (rd. 4 MB, PDF) möglich. Informationen über die Bebaubarkeit von Grundstücken, deren Erschließung, Festsetzungen von Bebauungsplänen, erforderliche Genehmigungsunterlagen usw. erhält man im Bauamt der Gemeinde. Soweit es möglich ist, werden die Bauherren hier auch beraten. |