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Hauptamt

Dem Hauptamt als klassisches Querschnittsamt einer kommunalen Verwaltung, kommen sowohl Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Ämter der Gemeindeverwaltung als Aufgabe zu.
Das Hauptamt ist die  koordinierende Stelle für die Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es ist ferner die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und der kommunalen Politik, vertreten durch Gemeindevertretung und Gemeindevorstand.



Amt für Finanzen

Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind u.a. die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans, die mittelfristige Finanzplanung, die Vermögens-, Kredit- und Rücklagenwirtschaft.



Ordnungsamt
Das Ordnungsamt hat den größten Kundenkontakt des Rathauses und gliedert sich derzeit in 6 Bereiche. Im Rahmen der Neuorganisation will das Amt weg vom Behördenimage und sich zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb weiter entwickeln.

Ordnungswesen/Gewerbewesen/Sozialwesen/Straßenverkehrsbehörde  


Standesamt/Friedhofsverwaltung  


Meldewesen/Passstelle/Fundwesen


Kindergartenverwaltung/Marktwesen  


Jugendarbeit/Jugendtaxi  


Brand- und Katastrophenschutz


Bauamt

Das Bauamt ist zuständig für die Durchführung von Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an allen privaten und öffentlichen Baumaßnahmen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäfts- und Gewerbezentren, Verwaltungsgebäuden, Bürgerhäuser, Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Wer bauen will muss wissen, ob sein Bauwunsch auf seinem Grundstück aufgrund der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben auch umgesetzt werden kann.



• Gemeindebauhof

Der Gemeindebauhof ist für die Unterhaltung der gemeindlichen Liegenschaften und natürlich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zuständig. Organisatorisch untersteht der Gemeindebauhof dem Bauamt.

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