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Der Weg zum Standesamt

Sie wollen „Ja“ sagen!
Trauungen werden von Montag bis Freitag, jeweils während der Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen. Samstagstrauungen finden einmal im Monat statt.
Die Trauungen werden im historischen Saal des Rathauses vollzogen. Neben dem Brautpaar und den Trauzeugen finden bis zu 60 Gäste einen Sitzplatz.
Beim Stammbuch der Familie können Sie zwischen mehreren Ausführungen wählen.
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung der Eheschließung in Elz
Beim Standesamt Elz ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Elz gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.
Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung, damit Ihr gewünschter Trauungstermin auch eingehalten werden kann. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Das Standesamt erreichen Sie für die Anmeldungen der Eheschließungen telefonisch.
Der Besuch des Standesamtes ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
 
Ansprechpartnerin:
Sabine Schmitt
Rathaus Zimmer 17
06431/957538
sabine.schmitt@elz-ww.de

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung notwendig?
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
•    Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (Gebühr: 12,- €).
•    Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht (Gebühr: 10,- €).
•    Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
•    Neu ausgestellte Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr: € 12,- €).
•    Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Gerne können Sie sich auch persönlich bezüglich der geforderten Unterlagen informieren.


Urkunden online anfordern!
Seit Mitte 2018 bietet die ekom21 verschiedene Online-Prozesse im Bereich des Personenstandswesens an. Über das Verfahren civento-Standesamtsportal können Bürgerinnen und Bürger Personenstandsurkunden online anfordern. Krankenhäuser und Bestatter nutzen die Online-Services für die Voranzeigen von Geburten und Sterbefällen. Nach Eingang der Daten in civento werden diese automatisch an Autista zur weiteren Vorgangsbearbeitung weitergeleitet.

Nutzen Sie diese Links zur Anforderung von:

Urkunden
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Voranmeldung Eheschließung
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden

Voranzeigen
Voranzeige einer Geburt
Voranzeige eines Sterbefalls

Urkunden

Bestellservice für Personenstandsurkunden
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden u. a. folgende beweiskräftige Urkunden, die Sie auch mit dem zur Verfügung stehenden Antrag erhalten können, ausgestellt.

Urkunden und Kosten
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister 12,- €
- Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister 12,- €
- Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister 12,- €
- Lebenspartnerschaftsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister 12,- €
- Mehrsprachige Urkunden 12,- €
- weitere Exemplare von Urkunden, die im gleichen Arbeitsgang erstellt werden je 6,- €
- Urkunden zur Vorlage beim Rententräger gebührenfrei

Wenn möglich, fügen Sie Ihrer schriftlichen Urkundenbestellung einen Verrechnungsscheck oder Bargeld über die zu entrichtende Gebühr bei.

Urkunden können nur von der eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren, Abkömmlingen oder Bevollmächtigten. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister


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