Sie wollen „Ja“ sagen! Trauungen werden von Montag bis Freitag, jeweils während der Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen. Samstagstrauungen finden einmal im Monat statt. Die Trauungen werden im historischen Saal des Rathauses vollzogen. Neben dem Brautpaar und den Trauzeugen finden bis zu 60 Gäste einen Sitzplatz. Beim Stammbuch der Familie können Sie zwischen mehreren Ausführungen wählen. Allgemeine Hinweise zur Anmeldung der Eheschließung in Elz Beim Standesamt Elz ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Elz gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden. Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung, damit Ihr gewünschter Trauungstermin auch eingehalten werden kann. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das Standesamt erreichen Sie für die Anmeldungen der Eheschließungen telefonisch. Der Besuch des Standesamtes ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Ansprechpartnerin: Sabine Schmitt Rathaus Zimmer 17 06431/957538 sabine.schmitt@elz-ww.de Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung notwendig? In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind: • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (Gebühr: 12,- €). • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht (Gebühr: 10,- €). • Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. • Neu ausgestellte Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr: € 12,- €). • Gültiger Reisepass oder Personalausweis Gerne können Sie sich auch persönlich bezüglich der geforderten Unterlagen informieren. |