Kurzübersicht Steuern und Gebühren |
Eine Kommune in der Größenordnung der Gemeinde Elz verfügt über eine große Vielfalt an Steuern und Gebühren, die der Bürger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeinde zu bezahlen hat. Nachstehend finden Sie eine kleine Kurzübersicht hierüber. Weitere Gebühren entnehmen Sie bitte dem Ortsrecht der Gemeinde Elz, was Sie ebenfalls in seiner aktuellsten Form auf elz.de finden.
Hebesätze der Realsteuern
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Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
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332 v.H.
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Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland)
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365 v.H.
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Gewerbesteuer (nach dem Gewerbeertrag)
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357 v.H.
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Sonstige Abgaben
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Wassergebühr (incl. 7% MWSt.)
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2,23 €/m³
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Abwassergebühr (Schmutzwasser)
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2,43 €/m³
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Gebühr für Niederschlagswasser (pro m² versiegelter Fläche)
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0,64 €/m²
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Gebühr Meldebescheinigung
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9,00 €
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Gebühr Kinderreisepass
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13,00 €
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Gebühr Personalausweis
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37,00 €
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Gebühr Personalausweis (unter 24 Jahre)
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22,80 €
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Gebühr Reisepass (ePass über 24 Jahre)
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60,00 €
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Gebühr Reisepass (ePass unter 24 Jahre)
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37,50 €
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Gebühr Express-Reisepass innerhalb von 3 Tagen (bis 24 Jahre)
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69,50 €
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Gebühr Express-Reisepass innerhalb von 3 Tagen (ab 24 Jahre) |
92,00 € |
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Hundesteuer
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für den ersten Hund
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42,00 €
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für den zweiten Hund
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63,00 €
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für jeden weiteren Hund
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84,00 €
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für den gefährlichen Hund
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600,00 €
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Kindergärten
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Regelbetreuung (Kinder über 3 Jahre)
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0,00 € |
Regelbetreuung (Kinder unter 3 Jahre)
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215,00 € |
Ganztagsbetreuung (Kinder über 3 Jahre)
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40,00 € |
Ganztagsbetreuung (Kinder unter 3 Jahre)
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275,00 € |
Zweit- oder Drittkinder (bei zeitgleichem Besuch)
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50% des Regelbeitrags |
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Gebühren pro Grundstück für Abfall aus Haushaltungen
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Grundgebühr pro Person
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61,44 €/Jahr
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Gebühr pro Liter Gefäßvolumen
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0,60 €/Jahr
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Gebühr gelbe Tonne (freiwillig auf Antrag, zuzügl. Mehrwertsteuer)
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2,50 €/Monat
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Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser |
Lange wurden die Abwassergebühren nur nach dem Verbrauch des Frischwassers berechnet. Unberücksichtigt blieb hierbei das in die Kanalisation eingeleitete Regen- bzw. Niederschlagswasser. Dies ermittelt sich aus der Größe des Grundstücks und der darauf versiegelten Flächen. Diese alte Regelung führte dazu, dass der Besitzer eines Eigenheims teilweise mehr Abwassergebühren bezahlen musste, als der Betreiber eines Einkaufsmarktes mit großen befestigten Parkflächen. Da auch das Niederschlagswasser nachbehandelt werden muss und dafür hohe Unterhaltskosten im Kanalnetz und der Kläranlage anfallen, werden jetzt die Kosten für das Schmutzwasser, das sich aus dem Verbrauch des Frischwassers ergibt, und die Kosten für das Niederschlagswasser getrennt ermittelt bzw gesplittet. ![](/images/button_mehr.png) |