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Kurzübersicht Steuern und Gebühren

Eine Kommune in der Größenordnung der Gemeinde Elz verfügt über eine große Vielfalt an Steuern und Gebühren, die der Bürger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeinde zu bezahlen hat. Nachstehend finden Sie eine kleine Kurzübersicht hierüber. Weitere Gebühren entnehmen Sie bitte dem Ortsrecht der Gemeinde Elz, was Sie ebenfalls in seiner aktuellsten Form auf elz.de finden.

 

Hebesätze der Realsteuern
 
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
332 v.H.
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland)
365 v.H.
Gewerbesteuer (nach dem Gewerbeertrag)
357 v.H.
 
Sonstige  Abgaben
 
Wassergebühr (incl. 7% MWSt.)
2,23 €/m³
Abwassergebühr (Schmutzwasser)
2,43 €/m³
Gebühr für Niederschlagswasser (pro m² versiegelter Fläche)
 0,64 €/m²
   
Gebühr Meldebescheinigung
9,00 €
Gebühr Kinderreisepass
13,00 €
Gebühr Personalausweis
37,00 €
Gebühr Personalausweis (unter 24 Jahre)
22,80 €
Gebühr Reisepass (ePass über 24 Jahre)
60,00 €
Gebühr Reisepass (ePass unter 24 Jahre)
37,50 €
Gebühr Express-Reisepass innerhalb von 3 Tagen (bis 24 Jahre)
69,50 €
Gebühr Express-Reisepass innerhalb von 3 Tagen (ab 24 Jahre) 92,00 €
 
 
Hundesteuer
 
für den ersten Hund
42,00 €
für den zweiten Hund
63,00 €
für jeden weiteren Hund
84,00 €
für den gefährlichen Hund
600,00 €
 
Kindergärten
 
Regelbetreuung (Kinder über 3 Jahre)
 0,00 €
Regelbetreuung (Kinder unter 3 Jahre)
215,00 €
Ganztagsbetreuung (Kinder über 3 Jahre)
40,00 €
Ganztagsbetreuung (Kinder unter 3 Jahre)
275,00 €
Zweit- oder Drittkinder (bei zeitgleichem Besuch)
50% des Regelbeitrags
 
Gebühren pro Grundstück für Abfall aus Haushaltungen
 
Grundgebühr pro Person
61,44 €/Jahr
Gebühr pro Liter Gefäßvolumen
0,60 €/Jahr
Gebühr gelbe Tonne (freiwillig auf Antrag, zuzügl. Mehrwertsteuer)
2,50 €/Monat
 

 


Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser

Lange wurden die Abwassergebühren nur nach dem Verbrauch des Frischwassers berechnet. Unberücksichtigt blieb hierbei das in die Kanalisation eingeleitete Regen- bzw. Niederschlagswasser. Dies ermittelt sich aus der Größe des Grundstücks und der darauf versiegelten Flächen. Diese alte Regelung führte dazu, dass der Besitzer eines Eigenheims teilweise mehr Abwassergebühren bezahlen musste, als der Betreiber eines Einkaufsmarktes mit großen befestigten Parkflächen.
Da auch das Niederschlagswasser nachbehandelt werden muss und dafür hohe Unterhaltskosten im Kanalnetz und der Kläranlage anfallen, werden jetzt die Kosten für das Schmutzwasser, das sich aus dem Verbrauch des Frischwassers ergibt, und die Kosten für das Niederschlagswasser getrennt ermittelt bzw gesplittet.



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